NÖ Weiterbildungsscheck
Weiterbildungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
Du bist...
ArbeitnehmerIn mit Pflichtschulabschluss als höchsten Abschluss
seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig und hast maximal einen Pflichtschulabschluss?
ArbeitnehmerIn mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland und als Hilfskraft tätig?
… und möchtest einen beruflichen Bildungsplan?
- Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz > 6 Monate vor Kursbeginn in NÖ
- Kurs dient berufsbezogener Aus-/Weiterbildung
- Prüfung bei zertifizierten Bildungsträgern (Kooperationsvertrag mit dem Land)
- Bruttoeinkommen übersteigt Höchstgrenze nicht
- Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen
- erfolgreicher Abschluss
Was wird gefördert?
Kurskosten (abzüglich Zuschüsse von Dienstgebern)
Wie viel wird gefördert?
höchstens 3.000,00 €
bis zu 90 % der Kosten
Zum Antrag
Ablauf der Förderung
1.
Antragstellung durch Online-Antrag
frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn, spätestens 1 Tag vor Kursbeginn
2.
Teilnahme und Nachweis
bis spätestens 31.12.2022 Teilnahmebestätigung oder Abschlusszeugnis einreichen, Verrechnung der Förderung direkt über das Kursinstitut
3.