NÖ Weiterbildungsscheck

Weiterbildungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind

Du bist...

ArbeitnehmerIn mit Pflichtschulabschluss als höchsten Abschluss
seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig und hast maximal einen Pflichtschulabschluss?
ArbeitnehmerIn mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland und als Hilfskraft tätig?

… und möchtest einen beruflichen Bildungsplan?

  • Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz > 6 Monate vor Kursbeginn in NÖ
  • Kurs dient berufsbezogener Aus-/Weiterbildung
  • Prüfung bei zertifizierten Bildungsträgern (Kooperationsvertrag mit dem Land)
  • Bruttoeinkommen übersteigt Höchstgrenze nicht
  • Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen
  • erfolgreicher Abschluss

Was wird gefördert?

Kurskosten (abzüglich Zuschüsse von Dienstgebern)

Wie viel wird gefördert?

höchstens 3.000,00 €

bis zu 90 % der Kosten

Zum Antrag

Ablauf der Förderung

1.

Antragstellung durch Online-Antrag

frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn, spätestens 1 Tag vor Kursbeginn

2.

Teilnahme und Nachweis

bis spätestens 31.12.2022 Teilnahmebestätigung oder Abschlusszeugnis einreichen, Verrechnung der Förderung direkt über das Kursinstitut

3.

Auszahlung der Förderung

Eine Initiative des Landes NÖ in Zusammenarbeit
mit Menschen und Arbeit GmbH.
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